Der Kauf vom Bauträger – Was Käufer unbedingt beachten sollten (mit Checkliste)

3 Bauarbeiter mit Warnkleidung auf einer Baustelle in einem Rohbau mit Drahtgeflechten

Der Kauf einer Immobilie gehört zu den größten finanziellen Entscheidungen im Leben. Wer sich für eine Bestandsimmobilie entscheidet, erwirbt ein bereits fertiggestelltes Haus oder eine bestehende Eigentumswohnung. Beim Kauf vom Bauträger ist die Situation dagegen eine andere: Hier kaufen Erwerber häufig nicht nur das Grundstück, sondern gleichzeitig ein Gebäude, das sich noch im Bau befindet oder sogar erst errichtet werden soll. Grundstückskauf und Bauverpflichtung werden dabei in einem einzigen Bauträgervertrag miteinander verbunden. Diese Kombination macht den Bauträgervertrag zu einem rechtlich anspruchsvollen Vertragswerk. Um Käufer und Bauträger gleichermaßen zu schützen, schreibt das deutsche Recht deshalb die notarielle Beurkundung des Bauträgervertrags vor.

In diesem Blog-Artikel erläutern wir, was ein Bauträgervertrag überhaupt erst, wie er sich vom Bauvertrag unterscheidet und was Käufer bei einem Erwerb vom Bauträger unbedingt beachten sollten. Zudem finden Sie am Ende dieses Blog-Beitrags eine praktische Checkliste, mit der Sie typische Fehler beim Bauträgerkauf vermeiden können.

Keyfacts – Alles Wichtige zum Bauträgervertrag

  • Der Bauträgervertrag verbindet Grundstückskauf und Werkvertrag in einem einzigen Vertrag.
  • Die notarielle Beurkundung ist gesetzlich vorgeschrieben und sorgt für Rechtssicherheit für Käufer und Bauträger.
  • Baubeschreibung, Zahlungsplan und Fertigstellungstermine sollten vor der Unterschrift sorgfältig geprüft werden.
  • Der Kaufpreis wird in der Regel in Raten entsprechend des Baufortschritts gezahlt.
  • Ein Notar begleitet den gesamten Ablauf – von der Vertragsprüfung über die Beurkundung bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Was ist ein Bauträgervertrag?

Ein Bauträgervertrag ist eine besondere Form des Immobilienkaufvertrags (§ 650u Abs. 1 BGB). Im Gegensatz zum klassischen Hauskauf erwirbt der Käufer nicht nur ein Grundstück, sondern gleichzeitig den Anspruch darauf, dass der Bauträger darauf ein Gebäude errichtet oder eine Immobilie fertigstellt. Der Bauträger verpflichtet sich dabei, sowohl das Eigentum am Grundstück zu übertragen als auch die vereinbarte Bauleistung zu erbringen. Grundstückskauf und Bauverpflichtung sind in einem einzigen Vertrag miteinander verbunden. Diese Verbindung führt dazu, dass ein Bauträgervertrag rechtlich besonders komplex ist: Für den Grundstückskauf gelten insbesondere die Vorschriften über das Kaufrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), während für die Bauleistung weitere gesetzliche Regelungen des Werkvertragsrechts maßgeblich sind. Darüber hinaus enthält die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) wichtige Schutzvorschriften für Käufer. Sie regelt unter anderem, unter welchen Voraussetzungen der Bauträger Zahlungen verlangen darf.

Wie unterscheidet sich der Bauträgervertrag von einem Bauvertrag?

Der Bauträgervertrag unterscheidet sich wesentlich von einem klassischen Bauvertrag. Bei einem Bauvertrag ist der Bauherr bereits Eigentümer des Grundstücks und beauftragt ein Bauunternehmen ausschließlich mit der Errichtung des Gebäudes. Beim Bauträgervertrag hingegen verbleiben Grundstück und Bauvorhaben zunächst in der Hand des Bauträgers. Erst nach den vertraglich vereinbarten Voraussetzungen erfolgt die Eigentumsübertragung auf den Käufer. Aus diesem Grund umfasst der Bauträgervertrag deutlich mehr Regelungen als ein gewöhnlicher Bauvertrag, etwa zur Eigentumsübertragung, zur Kaufpreisfälligkeit, zur Bauausführung und zur Absicherung der Vertragsparteien.

Gerade wegen dieser rechtlichen Besonderheiten ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Notar erläutert den Vertrag verständlich und unparteiisch, weist auf rechtliche Besonderheiten hin und sorgt dafür, dass Käufer und Bauträger die Tragweite ihrer Vereinbarungen kennen. So wird sichergestellt, dass der Bauträgervertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht und beide Vertragsparteien bestmöglich geschützt sind.

Darauf sollten Käufer beim Bauträgervertrag besonders achten

Ein Bauträgervertrag regelt nicht nur den Erwerb eines Grundstücks, sondern auch die Errichtung oder Fertigstellung einer Immobilie. Umso wichtiger ist es, den Vertragsinhalt vor der Beurkundung sorgfältig zu prüfen. Besonders die folgenden Punkte sollten Käufer genau im Blick behalten.

1. Die Baubeschreibung – Der Kern des Bauträgervertrags: Die Baubeschreibung legt verbindlich fest, welche Leistungen der Bauträger dem Käufer schuldet. Sie bildet die Grundlage für die spätere Bauausführung und entscheidet maßgeblich darüber, welche Qualität der Käufer erwarten kann. Eine ungenaue oder lückenhafte Baubeschreibung kann später zu Streitigkeiten führen.Besondere Aufmerksamkeit verdienen daher insbesondere:

  • Leistungsumfang: Welche Bauleistungen sind im Kaufpreis enthalten und welche Leistungen müssen gegebenenfalls zusätzlich beauftragt werden?
  • Materialien: Sind Baustoffe, Bodenbeläge, Fenster, Türen oder die Dämmung konkret beschrieben oder lediglich allgemein bezeichnet?
  • Ausstattung: Welche Sanitärobjekte, Heizungsanlagen, Elektroinstallationen oder Bodenbeläge werden tatsächlich eingebaut?
  • Änderungswünsche: Wenn Käufer individuelle Anpassungen wünschen, sollten diese möglichst frühzeitig und stets schriftlich vereinbart werden. Nachträgliche Änderungen sind häufig nur eingeschränkt möglich oder verursachen zusätzliche Kosten.

Je detaillierter die Baubeschreibung formuliert ist, desto größer ist die Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien.

2. Kaufpreis und Zahlungsplan: Ein wichtiger Schutzmechanismus beim Bauträgervertrag betrifft die Kaufpreiszahlung. Im Gegensatz zu vielen anderen Verträgen wird der Kaufpreis häufig nicht auf einmal fällig. Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) schreibt vor, dass der Bauträger Zahlungen grundsätzlich nur entsprechend des jeweiligen Baufortschritts verlangen darf. Dadurch soll verhindert werden, dass Käufer den vollständigen Kaufpreis leisten müssen, obwohl das Bauvorhaben noch nicht oder nur teilweise fertiggestellt ist. Den Baufortschritt muss der Bauträger durch Bestätigung des zuständigen Architekten nachweisen.

Vor der Unterzeichnung des Bauträgervertrags sollten Käufer daher insbesondere prüfen,

  • ob der vereinbarte Zahlungsplan den gesetzlichen Vorgaben entspricht,
  • welche Bauabschnitte jeweils eine Zahlung auslösen und
  • unter welchen Voraussetzungen einzelne Raten tatsächlich fällig werden.

Die gesetzlich geregelte Ratenzahlung bietet Käufern einen wichtigen finanziellen Schutz und reduziert das Risiko, für noch nicht erbrachte Bauleistungen in Vorleistung gehen zu müssen.

3. Fertigstellungstermine: Genauso wichtig wie der Leistungsumfang sind klare Vereinbarungen zur Fertigstellung des Bauvorhabens. Der Bauträgervertrag sollte möglichst verbindliche Termine oder zumindest eindeutige Fristen enthalten. Nur so lässt sich feststellen, wann sich der Bauträger tatsächlich in Verzug befindet.Kommt es zu Verzögerungen, können diese erhebliche Auswirkungen auf Käufer haben, etwa durch verschobene Umzugstermine, zusätzliche Mietzahlungen oder Bereitstellungszinsen. Deshalb können Bauträgerverträge Regelungen darüber enthalten, welche Rechte dem Käufer im Verzugsfall zustehen. In bestimmten Fällen können auch Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüche vereinbart sein; Käufer sollten diese Klauseln deshalb sorgfältig prüfen.

4. Gewährleistung und Abnahme: Mit der Fertigstellung des Bauvorhabens folgt die Abnahme der Immobilie. Sie stellt einen wichtigen rechtlichen Zeitpunkt dar, denn mit der Abnahme beginnt grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Baumängel. Gleichzeitig kehrt sich die Beweislast für neu auftretende Mängel teilweise um.Vor der Abnahme empfehlen wir deshalb, die Immobilie sorgfältig zu besichtigen und mögliche Mängel zu dokumentieren. Festgestellte Mängel sollten in einem Abnahmeprotokoll festgehalten und dem Bauträger unverzüglich gemeldet werden.Grundsätzlich stehen Käufern bei Mängeln die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Dazu gehören insbesondere der Anspruch auf Beseitigung der Mängel sowie – unter den gesetzlichen Voraussetzungen – weitergehende Rechte wie Minderung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Eine sorgfältige und umfassende Dokumentation erleichtert die spätere Durchsetzung dieser Ansprüche erheblich.

Welche Aufgaben übernimmt der Notar beim Bauträgervertrag?

Der Notar begleitet den Bauträgerkauf als unabhängiger und unparteiischer Berater. Er erstellt den Vertragsentwurf, erläutert den Bauträgervertrag im Beurkundungstermin verständlich und beantwortet offene Fragen beider Vertragsparteien. Dabei stellt der Notar sicher, dass alle Beteiligten die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen des Vertrags kennen und verstehen. Darüber hinaus prüft der Notar, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Vollzug des Vertrags vorliegen. Nach der Beurkundung veranlasst er die Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung absichert. Sobald alle vertraglichen Voraussetzungen erfüllt und der Kaufpreis gezahlt sind, erledigt der Notar schließlich die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. So sorgt er für einen rechtssicheren und reibungslosen Ablauf des gesamten Bauträgerkaufs.

Checkliste: So vermeiden Sie typische Fehler beim Bauträgerkauf

Vor der Unterzeichnung eines Bauträgervertrags lohnt sich ein letzter prüfender Blick auf die wichtigsten Punkte. Mit dieser Checkliste können Sie typische Fehler vermeiden:

Baubeschreibung sorgfältig prüfen: Sind Leistungsumfang, Materialien und Ausstattung eindeutig beschrieben?

Sonderwünsche schriftlich festhalten: Mündliche Absprachen sollten immer im Vertrag oder in einer schriftlichen Zusatzvereinbarung dokumentiert werden.

Zahlungsplan verstehen: Prüfen Sie, wann welche Kaufpreisraten fällig werden und ob der Zahlungsplan den gesetzlichen Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) entspricht.

Abnahme sorgfältig vorbereiten: Ziehen Sie bei Bedarf einen unabhängigen Sachverständigen hinzu und dokumentieren Sie festgestellte Mängel in einem Abnahmeprotokoll.

Fristen im Blick behalten: Notieren Sie Fertigstellungstermine, Gewährleistungsfristen und wichtige vertragliche Termine, um Ihre Rechte bei Verzögerungen oder Mängeln rechtzeitig geltend machen zu können.

Wenn Sie diese Punkte berücksichtigen und sich frühzeitig notariell beraten lassen, schaffen Sie die besten Voraussetzungen für einen sicheren und reibungslosen Erwerb einer Immobilie vom Bauträger.

Fazit

Der Kauf einer Immobilie vom Bauträger bietet die Möglichkeit, ein neu errichtetes Eigenheim oder eine moderne Eigentumswohnung zu erwerben. Gleichzeitig handelt es sich jedoch um ein komplexes Rechtsgeschäft, bei dem Grundstückskauf und Bauverpflichtung in einem Vertrag miteinander verbunden werden. Umso wichtiger ist es, den Bauträgervertrag vor der Unterzeichnung sorgfältig zu prüfen. Ein Notar sorgt dabei für die notwendige Rechtssicherheit: Er erläutert den Vertrag verständlich und unparteiisch, prüft die gesetzlichen Voraussetzungen und begleitet die Vertragsabwicklung bis zur Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Wer sich frühzeitig notariell beraten lässt, schafft die besten Voraussetzungen für einen sicheren und erfolgreichen Immobilienerwerb.

Sie planen den Kauf einer Immobilie von einem Bauträger? Gerne begleiten wir Sie dabei in unserer Kanzlei in Fulda – von der Vertragsprüfung bis zur Eigentumsumschreibung. Nutzen Sie hierfür gerne unser praktisches Online-Formular zum Immobilienkauf oder schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.

Peter Schaub

Dr. iur. Peter Schaub ist Notar mit Amtssitz in Fulda und berät in allen notariellen Angelegenheiten. Seine Schwerpunkte liegen im Gesellschaftsrecht, bei Unternehmensnachfolgen sowie im Grundstücks- und Immobilienrecht.

Isabel Hohmann

Dr. iur. Isabel Hohmann ist promovierte Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei. Sie ist ebenfalls ausschließlich in sämtlichen notariellen Angelegenheiten tätig.


FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Bauträgervertrag

Ja. Ein Bauträgervertrag muss nach § 311b Abs. 1 BGB notariell beurkundet werden, da er die Verpflichtung zur Übertragung von Grundstückseigentum enthält. Der Notar erläutert den Vertrag, prüft die gesetzlichen Voraussetzungen und sorgt für eine rechtssichere Abwicklung.

Der Kaufpreis wird in der Regel nicht auf einmal fällig, sondern in mehreren Raten entsprechend dem Baufortschritt. Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) regelt, unter welchen Voraussetzungen der Bauträger einzelne Zahlungen verlangen darf. Dadurch werden Käufer vor einer unangemessenen und ungesicherten Vorleistung geschützt.

Grundsätzlich ja, allerdings nur im Einvernehmen mit dem Bauträger. Sonderwünsche sollten möglichst bereits vor der Beurkundung festgelegt und schriftlich vereinbart werden. Nachträgliche Änderungen sind häufig mit zusätzlichen Kosten verbunden oder aus technischen Gründen nicht mehr möglich.