So läuft ein Notartermin ab – Vorbereitung, Ablauf und häufige Fragen verständlich erklärt

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Für viele Menschen ist der erste Termin beim Notar ein besonderer Moment. Vielleicht kaufen Sie Ihre erste Immobilie, möchten ein Testament errichten, eine Vorsorgevollmacht erstellen oder eine GmbH gründen. Gleichzeitig stellen sich viele Fragen: Was muss ich mitbringen? Wie läuft der Termin genau ab? Muss ich einen Vertrag sofort unterschreiben? Und was passiert eigentlich nach dem Notartermin?

Die gute Nachricht lautet: Ein Notartermin folgt einem klar geregelten Ablauf. Das Ziel des Termins mit dem Notar ist es, alle Beteiligten umfassend zu informieren und dafür zu sorgen, dass jede Entscheidung gut vorbereitet getroffen wird. Wer weiß, was ihn oder sie erwartet, geht deutlich entspannter in den Termin mit dem Notar. Deshalb erklären wir Ihnen in diesem Blog-Artikel verständlich, wie ein Notartermin abläuft und was Sie beachten sollten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ein Notartermin beginnt bereits lange vor der eigentlichen Beurkundung.
  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass gehört fast immer zu den erforderlichen Unterlagen.
  • Während des Termins erläutert der Notar sämtliche Inhalte verständlich und beantwortet alle Fragen.
  • Vor einer Beurkundung erhalten Mandanten in der Regel einen Vertragsentwurf zur Prüfung.
  • Nach der Beurkundung übernimmt der Notar zahlreiche weitere Schritte, bspw. gegenüber dem Grundbuchamt, dem Handelsregister oder anderen Behörden.

Warum ein Notartermin weit mehr ist als das Vorlesen eines Vertrages

Viele Menschen gehen davon aus, dass sich die Aufgabe eines Notars lediglich darauf beschränkt, einen Vertrag vorzulesen und anschließend die Unterschriften der Beteiligten zu beurkunden. Doch tatsächlich beginnt die notarielle Arbeit bereits deutlich früher und endet nicht mit der Unterschrift. Nach deutschem Recht ist der Notar verpflichtet, alle Beteiligten neutral zu beraten (§ 14 Abs. 1 BnotO), sorgfältig über einen Sachverhalt und seine Folgen aufzuklären sowie eine rechtssichere Vertragsgestaltung zu gewährleisten (§ 17 BeurkG).

Bereits vor dem eigentlichen Termin prüft der Notar deshalb Unterlagen und Grundbucheinträge, erstellt Vertragsentwürfe und berücksichtigt individuelle Besonderheiten. Auch nach der Unterschrift übernimmt der Notar zahlreiche gesetzlich vorgeschriebene Vollzugshandlungen, etwa die Anmeldung einer Gesellschaft zum Handelsregister oder – bei Immobiliengeschäften – die Eintragung von Rechten im Grundbuch.

Der eigentliche Beurkundungstermin ist deshalb lediglich der sichtbare Abschluss einer oftmals umfangreichen Vorbereitung.

Schritt für Schritt: So läuft ein Notartermin ab

1. Die erste Kontaktaufnahme: Der erste Kontakt erfolgt heute häufig unkompliziert per E-Mail oder über ein Online-Formular auf der Website der Kanzlei.Je nach Anliegen reicht die Übermittlung der wichtigsten Informationen zunächst aus. Bei komplexeren Sachverhalten – wie Eheverträgen oder umfangreichen Nachlassregelungen – empfiehlt sich vor dem eigentlichen Notartermin häufig ein zusätzliches Beratungsgespräch.Online-Formulare erleichtern dabei sowohl Mandanten als auch der Kanzlei die Vorbereitung, weil alle erforderlichen Informationen bereits strukturiert abgefragt werden können.

Kennen Sie bereits unsere praktischen Online-Formulare? Hier finden Sie alle wichtigen Formulare. 

2. Vorbereitung des Notartermins: Anschließend bereitet der Notar den Termin vor. Je nach Rechtsgebiet werden unterschiedliche Informationen vom Mandanten benötigt, z.B.:

  • Beim Immobilienkauf sollten Sie die Grundbuchdaten, die Anschrift der Immobilie, Angaben zu bestehenden Grundschulden und zur Finanzierung sowie die Verkäufer- und Käuferdaten im Vorfeld übermitteln.
  • Bei gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten empfiehlt es sich, dem Notar die Handelsregisterdaten, Angaben zu den Gesellschaftern sowie die gewünschten Änderungen bereits im Vorfeld zu übermitteln.
  • Bei Eheverträgen benötigt der Notar Informationen zu den persönlichen Vermögensverhältnissen und den gewünschten Regelungen.

Gut zu wissen: Gerade bei Eheverträgen nimmt der Notar eine besondere Schutzfunktion wahr. Beide Parteien sollen ausreichend Zeit erhalten, um den Vertragsentwurf zu prüfen und sich beraten zu lassen. Überraschungen unmittelbar vor der Unterschrift sollen dadurch vermieden werden.

Lesen Sie hierzu auch unseren Blog-Artikel zum Ehevertrag: Wann er sich lohnt und worauf Sie achten sollten.

3. Welche Unterlagen Sie mitbringen sollten: Unabhängig vom konkreten Anliegen gilt: Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass gehört fast immer zu den wichtigsten Unterlagen. Ein abgelaufener Ausweis oder andere Dokumente wie ein Führerschein oder die Krankenversicherungskarte reichen hierfür grundsätzlich nicht aus. Vor allem beim Immobilienkauf spielt dies eine besondere Rolle. Denn nach den Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) ist der Notar verpflichtet, die Identität aller Beteiligten anhand eines gültigen Ausweisdokuments zu überprüfen.

4. Der eigentliche Notartermin: Der eigentliche Termin beginnt zunächst mit der Identitätsprüfung.Danach führt der Notar alle Beteiligten gemeinsam durch die Urkunde. Nach deutschem Beurkundungsrecht wird der Vertrag vollständig verlesen (§ 13 Abs. BeurkG). Gleichzeitig erläutert der Notar die wichtigsten Regelungen und erklärt die rechtlichen Folgen jeder einzelnen Vereinbarung.

Wichtig: Während des gesamten Termins können Sie jederzeit Fragen stellen. Viele Mandanten sind überrascht, wie ausführlich über einzelne Punkte gesprochen wird. Die gemeinsame Besprechung des Vertrages dient dazu, Missverständnisse zu vermeiden und letzte Anpassungen vorzunehmen. Falls sich während des Vorlesens Änderungsbedarf ergibt, können Formulierungen häufig noch unmittelbar angepasst werden, bevor unterschrieben wird. Erst wenn alle Beteiligten den Inhalt vollständig verstanden haben und einverstanden sind, erfolgt die Unterschrift.

Wie lange dauert ein Notartermin?

Wie viel Zeit ein Notartermin in Anspruch nimmt, hängt immer von der Art des Rechtsgeschäfts ab: Während eine einfache Unterschriftsbeglaubigung häufig innerhalb weniger Minuten erledigt ist, sollte für die Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags in der Regel etwa eine Stunde eingeplant werden. Bei Bauträgerverträgen, komplexen gesellschaftsrechtlichen Anliegen oder individuellen Verträgen kann der Termin auch länger dauern. Das Ziel einer Beurkundung ist nicht, den Vertrag möglichst schnell zu unterschreiben, sondern sicherzustellen, dass alle Beteiligten den Inhalt und die rechtlichen Folgen vollständig verstehen.

Gut zu wissen: Wer einen Vertragsentwurf bereits vor dem Termin aufmerksam liest und offene Fragen notiert, profitiert doppelt: Einerseits verläuft der Termin meist entspannter; andererseits bleibt mehr Zeit, um individuelle Besonderheiten zu besprechen.

Was kostet ein Notartermin?

Viele Mandanten fragen sich vor ihrem ersten Termin, ob bereits das Gespräch mit dem Notar Kosten auslöst oder ob jede Rückfrage gesondert berechnet wird. Tatsächlich richten sich die Gebühren eines Notars nicht nach der Dauer des Termins oder der Anzahl der gestellten Fragen, sondern nach den gesetzlichen Vorgaben des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Das bedeutet: Nehmen Sie sich während des Notartermins ausreichend Zeit, um Unklarheiten anzusprechen. Ein Notar ist verpflichtet, die rechtlichen Zusammenhänge verständlich zu erläutern und darauf hinzuarbeiten, dass alle Beteiligten die Bedeutung und die Folgen ihrer Erklärungen vollständig erfassen. Zusätzliche Verständnisfragen führen daher nicht automatisch zu höheren Notarkosten.

Wie sich Notargebühren im Einzelnen berechnen und welche gesetzlichen Grundlagen hierfür gelten, erfahren Sie in unserem Blog-Artikel „Notarkosten einfach erklärt: Wie sich die Gebühren zusammensetzen“.

Was passiert nach der Unterschrift beim Notar?

Die Aufgaben des Notars sind mit der Unterschrift in der Regel noch nicht beendet. Tatsächlich beginnt jetzt ein weiterer wichtiger Teil der Arbeit des Notars. Bei einem Immobilienkauf übernimmt der Notar u.a. folgende Aufgaben:

  • Kommunikation mit dem Grundbuchamt und weiteren Behörden
  • Einholung notwendiger Genehmigungen
  • Abstimmung mit Banken
  • Mitteilung an das Finanzamt
  • Überwachung der Kaufzahlung
  • Veranlassung der Eigentumsumschreibung

Bis zur endgültigen Umschreibung im Grundbuch begleitet der Notar den gesamten Vollzug des Kaufvertrags und sorgt dafür, dass sämtliche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Gleiches gilt auch für gesellschaftsrechtliche Vorgänge: So übernimmt der Notar bspw. die Anmeldung von Gesellschaften oder Satzungsänderungen zum Handelsregister, überwacht die Eintragung und begleitet den rechtlichen Vollzug bis zum erfolgreichen Abschluss des jeweiligen Verfahrens.

Fazit

Ein Notartermin umfasst weit mehr als eine formale Unterschrift. Von der ersten Kontaktaufnahme über die sorgfältige Vorbereitung bis hin zur rechtssicheren Abwicklung begleitet der Notar alle Beteiligten durch den gesamten Prozess. Gerade beim ersten Notartermin hilft eine gute Vorbereitung dabei, die mögliche Unsicherheiten zu verringern und wichtige Entscheidungen mit einem guten Gefühl zu treffen.

Ob Immobilienkauf, Testament, Vorsorgevollmacht oder Unternehmensgründung – wer gut vorbereitet in den Notartermin geht, schafft die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf. Gerne begleiten wir Sie dabei persönlich und kompetent in unserer Kanzlei in Fulda.

Sie haben Fragen zu einer notariellen Angelegenheit? Kontaktieren Sie uns gerne über unser Online-Formular.

Peter Schaub

Dr. iur. Peter Schaub ist Notar mit Amtssitz in Fulda und berät in allen notariellen Angelegenheiten. Seine Schwerpunkte liegen im Gesellschaftsrecht, bei Unternehmensnachfolgen sowie im Grundstücks- und Immobilienrecht.

Isabel Hohmann

Dr. iur. Isabel Hohmann ist promovierte Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei. Sie ist ebenfalls ausschließlich in sämtlichen notariellen Angelegenheiten tätig.


FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Notartermin

In den meisten Beurkundungsverfahren erhalten die Beteiligten den Vertragsentwurf vor dem Termin. So bleibt ausreichend Zeit für Fragen und Änderungswünsche.

In der Regel sind ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass erforderlich. Führerscheine oder Krankenversicherungskarte werden nicht akzeptiert.

Ja. Der Notar ist verpflichtet, den Inhalt der Urkunde verständlich zu erläutern und Fragen zu beantworten.

Der eigentliche Beurkundungstermin dauert häufig nicht länger als eine Stunde. Bis zur endgültigen Eigentumsumschreibung vergehen in vielen Fällen etwa vier bis sechs Wochen, abhängig vom Einzelfall.