Was passiert mit einem Testament, wenn man verstirbt? Diese Frage stellen sich viele Menschen, und verlassen sich dennoch darauf, dass Angehörige das Dokument im Todesfall finden werden. Doch genau hier liegt ein großes Risiko: Verlegte oder unbekannte Testamente führen regelmäßig zu Streitigkeiten, Verzögerungen und unnötigen Kosten. Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) der Bundesnotarkammer sorgt dafür, dass genau das nicht passiert. In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie, wie das Testamentsregister funktioniert, welche Testamente erfasst werden und warum die notarielle Mitwirkung oft entscheidend ist.
Keyfacts – Das Zentrale Testamentsregister auf einen Blick
- Das Zentrale Testamentsregister wird von der Bundesnotarkammer geführt.
- Es stellt sicher, dass Testamente und Erbverträge im Todesfall gefunden werden.
- Erfasst werden notarielle Testamente, Erbverträge und amtlich verwahrte handschriftliche Testamente.
- Nach dem Todesfall wird automatisch das zuständige Nachlassgericht informiert.
- Die Registrierung erfolgt über einen Notar.
Was ist das Zentrale Testamentsregister?
Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) ist ein bundesweites elektronisches Register, das seit dem Jahr 2012 von der Bundesnotarkammer geführt wird. Es soll die sichere Auffindbarkeit von Testamenten und Erbverträgen im Todesfall garantieren. Das Problem: Selbst ein rechtlich wirksames Testament ist kaum nützlich, wenn es nach dem Tod nicht bekannt ist oder nicht gefunden wird.
Wichtig ist dabei: Das Zentrale Testamentsregister speichert keine Inhalte von Testamenten oder Erbverträgen, denn es handelt sich ausdrücklich nicht um ein Testament-Archiv. Stattdessen werden ausschließlich sogenannte Registrierungsdaten erfasst. Hierzu zählen insbesondere:
- die Art der letztwilligen Verfügung (z.B. notarielles Testament oder Erbvertrag),
- der Ort der amtlichen Verwahrung, etwa beim zuständigen Nachlassgericht,
- sowie bestimmte Identifikationsdaten der testierenden Person, die eine eindeutige Zuordnung ermöglichen.
Diese bewusst beschränkte Datenspeicherung dient dem Schutz sensibler Inhalte, während gleichzeitig die rechtlich entscheidende Information verfügbar bleibt. Denn dasZiel des Zentralen Testamentsregisters ist es, sicherzustellen, dass das zuständige Nachlassgericht nach dem Tod einer Person automatisch und zuverlässig darüber informiert wird, ob eine letztwillige Verfügung vorhanden ist und bei welcher Stelle sie verwahrt wird. Dadurch wird verhindert, dass Testamente übersehen, verspätet aufgefunden oder gar nicht berücksichtigt werden.
Welche Testamente werden im Zentralen Testamentsregister erfasst?
Im Zentralen Testamentsregister werden jedoch nicht alle Testament-Formen erfasst, sondern lediglich diejenigen, bei denen eine amtliche Verwahrung sichergestellt ist sowie alle erbfolgerelevanten notariellen Vereinbarungen. Insbesondere folgende Verfügungen werden registriert:
- Notarielle Testamente & Erbverträge: Wird ein Testament oder ein Erbvertrag notariell beurkundet, übernimmt der Notar die vollständige Abwicklung der Registrierung. Die letztwillige Verfügung wird dabei automatisch dem Zentralen Testamentsregister gemeldet. Gleichzeitig sorgt der Notar dafür, dass das Dokument beim zuständigen Nachlassgericht in die amtliche Verwahrung gelangt. Für die Erblasserin oder den Erblasser bedeutet das: kein zusätzlicher Aufwand und die Gewissheit, dass das Testament im Todesfall zuverlässig aufgefunden und berücksichtigt wird.
- Handschriftliche Testamente in amtlicher Verwahrung: Auch ein eigenhändig errichtetes Testament kann rechtssicher in das Zentrale Testamentsregister aufgenommen werden – allerdings nur dann, wenn es in die amtliche Verwahrung gegeben wird. Dies ist beispielsweise beim zuständigen Nachlassgericht möglich.
Nicht erfasst werden hingegen handschriftliche Testamente, die privat zu Hause aufbewahrt werden. Diese Testamente bergen das höchste Risiko, im Erbfall nicht gefunden, verspätet entdeckt oder im schlimmsten Fall gar nicht berücksichtigt zu werden.
Wie läuft der Abruf beim Zentralen Testamentsregister im Todesfall ab?
Wie bedeutend das Zentrale Testamentsregister in der Praxis ist, zeigt ein typischer Fall aus Fulda: Eine alleinstehende Person mit Wohnsitz in Fulda verstirbt. Den Angehörigen ist dabei nicht bekannt, ob ein Testament existiert oder ob der Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge geregelt werden muss. Genau hier greift der gesetzlich geregelte und vollständig automatisierte Ablauf:
Schritt 1 – Meldung des Todesfalls durch das Standesamt Fulda. Nach dem Todesfall nimmt das zuständige Standesamt Fulda die Beurkundung des Sterbefalls vor. Diese Meldung wird anschließend automatisch an die relevanten Stellen weitergeleitet – und zwar unabhängig davon, ob Angehörige Angaben zu einem Testament machen können oder nicht. Die Initiative liegt also nicht bei den Angehörigen, sondern erfolgt von Amts wegen.
Schritt 2: Abfrage beim Zentralen Testamentsregister. Im nächsten Schritt prüft das Zentrale Testamentsregister, ob für die verstorbene Person eine Registrierung vorliegt. Dabei wird ausschließlich festgestellt, ob eine letztwillige Verfügung existiert und wo sie verwahrt wird. Der Inhalt des Testaments ist zu diesem Zeitpunkt weder bekannt noch abrufbar.
Schritt 3: Information des zuständigen Nachlassgerichts Fulda. Liegt eine Registrierung vor, wird automatisch das zuständige Nachlassgericht beim Amtsgericht Fulda informiert. Dieses fordert das verwahrte Testament an, das über einen Notar in Fulda beurkundet und in amtliche Verwahrung gegeben wurde. Im Anschluss leitet das Nachlassgericht das formelle Nachlassverfahren ein und eröffnet das Testament. Dabei wird der Inhalt des Testaments offiziell bekannt gegeben und den Erben mitgeteilt. Erst mit dieser Testamentseröffnung wird der letzte Wille rechtlich verbindlich berücksichtigt und umgesetzt.
Für die Angehörigen bedeutet dieser klar strukturierte Ablauf vor allem eines: keine aufwendige Suche nach Unterlagen, keine Unsicherheit, ob ein Testament existiert, und keine unnötigen Verzögerungen im Nachlassverfahren. Das Zentrale Testamentsregister schafft damit Transparenz, Verlässlichkeit und Rechtssicherheit in einer ohnehin emotional belastenden Situation.
Welche Rolle spielt der Notar beim Zentralen Testamentsregister?
Der Notar spielt bei der Registrierung des Testaments eine zentrale Rolle: Er sorgt dafür, dass das Testament rechtssicher und eindeutig nach den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gestaltet wird und keine formalen oder inhaltlichen Fehler enthält. Durch die notarielle Beurkundung wird das Testament besonders beweiskräftig und vor Verlust oder Manipulation geschützt. Zudem übernimmt der Notar die Anmeldung beim Zentralen Testamentsregister. Dadurch ist sichergestellt, dass das zuständige Nachlassgericht im Todesfall zuverlässig über die Existenz und den Verwahrort des Testaments informiert wird. Ergänzend kann der Notar zu Fragen der Erbfolge, zu Pflichtteilsansprüchen sowie zu individuellen Gestaltungsmöglichkeiten der Nachlassregelung beraten.
Lesen Sie hierzu auch unseren Blog-Artikel Das Testament beim Notar erstellen lassen: Diese Vorteile sollten Sie kennen.
Fazit
Ein Testament erfüllt seinen Zweck nur dann, wenn es im Erbfall auch tatsächlich gefunden und berücksichtigt wird. Das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer stellt sicher, dass genau dies geschieht: Es sorgt für eine automatische, zuverlässige Information des zuständigen Nachlassgerichts und verhindert, dass der letzte Wille übersehen oder verspätet entdeckt wird. Gerade in emotional belastenden Situationen entlastet das Register Angehörige erheblich und schafft klare rechtliche Verhältnisse.
Wer seinen Nachlass verbindlich und konfliktfrei regeln möchte, sollte daher nicht nur ein Testament errichten, sondern auch auf eine sichere amtliche Verwahrung und Registrierung achten. Die notarielle Beurkundung gewährleistet rechtliche Klarheit, schützt vor Formfehlern und stellt sicher, dass das Testament im Zentralen Testamentsregister erfasst wird. Ein Notar begleitet Sie dabei umfassend – von der rechtssicheren Gestaltung Ihres letzten Willens bis zur ordnungsgemäßen Registrierung. So stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche auch tatsächlich umgesetzt werden.
Sie möchten sich notariell beraten lassen? Hier finden Sie unser praktisches Online-Formular rund um das Thema „Testament“.
FAQ – Häufige Fragen zum Zentralen Testamentsregister
Was kostet die Registrierung im Zentralen Testamentsregister?
Die Kosten sind gesetzlich geregelt. Bei einer Registrierung über einen Notar fallen EUR 12,50 für ein Testament an. Bei der amtlichen Verwahrung von handschriftlichen Testamenten unmittelbar durch das Nachlassgericht werden insgesamt EUR 75,00 erhoben.
Kann ich mein Testament selbst im Register anmelden?
Nein. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über einen Notar oder das Nachlassgericht bei amtlicher Verwahrung.
Kann ein registriertes Testament trotzdem geändert werden?
Ja. Änderungen oder Widerrufe sind jederzeit möglich. Die Registrierung wird entsprechend aktualisiert.
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