Was ist eine Apostille und wofür ist diese nötig?

Globus auf einem Tisch

Ob Eheschließung im Ausland, Unternehmensgründung über Landesgrenzen hinweg oder die Anerkennung deutscher Urkunden durch ausländische Behörden – wer international agiert, muss häufig die rechtliche Gültigkeit seiner Dokumente sicherstellen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die sogenannte Apostille: Sie dient als international anerkannte Echtheitsbestätigung und bescheinigt, dass eine öffentliche Urkunde – etwa eine notarielle Vollmacht oder ein Gerichtsbeschluss – tatsächlich von der zuständigen Stelle ausgestellt wurde. Dadurch wird sie zur unverzichtbaren Voraussetzung für zahlreiche grenzüberschreitende Rechtsgeschäfte. Doch warum wird die Apostille überhaupt verlangt und wie bekommt man sie? In diesem Blog-Artikel erklären wir verständlich und praxisnah, was sich hinter der Apostille verbirgt.

Was ist eine Apostille?

Eine Apostille ist eine beglaubigte Zusatzbescheinigung für öffentliche Urkunden im internationalen Gebrauch und bestätigt die Echtheit von Unterschriften, Siegeln oder Siegelmarken einer Behörde oder eines Notars. Die Apostille spielt dann eine Rolle, wenn deutsche Urkunden im Ausland vorgelegt und dort rechtlich anerkannt werden sollen. Anstelle eines aufwendigen Verfahrens mit mehrstufiger Beglaubigungen bspw. durch Auslandsvertretungen ermöglicht die Apostille dabei einen unkomplizierten Nachweis für Dokumente, die im Ausland verwendet werden sollen. Da die Apostille auf einem internationalen Abkommen basiert – dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation –, gilt sie ausschließlich in den rund 120 Vertragsstaaten, jedoch nicht in Drittstaaten, die dem Übereinkommen nicht beigetreten sind. Letzteres betrifft u.a. Länder wie China, Indonesien oder Saudi-Arabien, wo eine Legalisation von Urkunden durch die zuständige Botschaft oder das Konsulat notwendig wird.

Wofür benötigt man eine Apostille?

Ob im privaten oder beruflichen Kontext – immer dann, wenn deutsche Urkunden im Ausland verwendet werden sollen, kann eine Apostille Rechtsicherheit bieten und Verfahren in der Verwaltung beschleunigen. Wichtig dabei ist allerdings: Die Apostille übersetzt keine Dokumente, sondern bestätigt lediglich deren Echtheit – wie z.B. in den folgenden typischen Fällen:

  1. Heiratsurkunde im Ausland: Wenn man im Ausland heiraten möchte, verlangen viele Länder ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis mit einer Apostille – dieses bestätigt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse bestehen. Nach erfolgter Eheschließung kann wiederum die ausgestellte Heiratsurkunde mit einer Apostille versehen werden, etwa zur Registrierung der Ehe im Heimatstaat des Partners oder der Partnerin.
  2. Geburts- oder Sterbeurkunde für behördliche Verfahren: Bei der Beantragung von Visa, im Rahmen von Aufenthaltsgenehmigungen, für Adoptionsverfahren oder bei der Nachlassabwicklung im Ausland müssen häufig Geburts- oder Sterbeurkunden vorgelegt werden. Eine Apostille bestätigt dabei die Echtheit dieser Urkunden und verhindert langwierige Rückfragen durch ausländische Behörden.
  3. Schul- und Hochschulzeugnisse für Anerkennungsverfahren: Wer im Ausland ein Studium beginnen möchte, sich für eine Arbeitsstelle bewirbt oder einen Bildungsabschluss anerkennen lassen will, benötigt meist ebenfalls eine Apostille für die entsprechenden Zeugnisse. Diese dient dem Nachweis, dass die vorgelegten Dokumente von einer offiziellen deutschen Bildungsinstitution stammen und auch wirklich echt sind.
  4. Notarielle Urkunden für internationale Rechtsgeschäfte: Ob beim Immobilienerwerb, bei Handelsgeschäften oder bei der Gründung von Auslandsgesellschaften: Wenn notarielle Urkunden im Ausland verwendet werden sollen, ist in vielen Fällen eine Apostille notwendig.
  5. Handelsregisterauszüge & Unternehmensnachweise: Für Unternehmen, die international tätig sind, ist die Apostille unverzichtbar – etwa bei der Gründung von Tochtergesellschaften, bei Vertragsabschlüssen mit ausländischen Geschäftspartnern oder bei der Teilnahme an internationalen Ausschreibungen. Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge oder Geschäftsführerbestellungen mit einer Apostille schaffen dabei die notwendige rechtliche Verbindlichkeit und Transparenz.

Wer kann eine Apostille ausstellen?

Doch wer ist eigentlich befugt, eine solche Apostille auszustellen – und wohin wendet man sich konkret? In Deutschland hängt die Zuständigkeit grundsätzlich von der Art der Urkunde sowie vom jeweiligen Bundesland ab. Grundsätzlich spielt der Notar bei der Ausstellung von Apostillen eine zentrale Rolle: Notare können für eine Vielzahl von Urkunden selbst die Apostille einholen. Besonders bei notariellen Urkunden – etwa Vollmachten, Verträgen oder gesellschaftsrechtlichen Dokumenten – ist dies ein großer Vorteil, da der gesamte Vorgang direkt über den Notar abgewickelt werden kann. In Hessen wird die Apostille einer notariellen Urkunde durch den Präsidenten des örtlichen Landgerichts erteilt. Daneben sind z.B. in Hessen auch Landesbehörden für die Ausstellung von Apostillen zuständig, darunter die Regierungspräsidien in Darmstadt, Kassel und Gießen, wenn es sich um Urkunden handelt, die von Standesämtern, Meldebehörden sowie Schul- und Gesundheitsämtern ausgestellt werden.

Wie beantragt man eine Apostille?

Die Beantragung einer Apostille erfolgt in mehreren Schritten und ist in der Regel unkompliziert – sofern man weiß, welche Stelle zuständig ist und welche Unterlagen benötigt werden:

Schritt 1 – Die richtige Urkunde beschaffen: Zunächst wird die Originalurkunde benötigt, die beglaubigt werden soll. Je nach Dokument handelt es sich etwa um eine Geburtsurkunde vom Standesamt, einen Handelsregisterauszug, ein Zeugnis oder eine notarielle Urkunde. Dabei sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass es sich um ein amtliches Original oder eine beglaubigte Abschrift handelt – Kopien oder Scans werden in der Regel nicht anerkannt.

Schritt 2 – Zuständige Stelle ermitteln: Die Zuständigkeit für die Ausstellung der Apostille richtet sich nach Art der Urkunde und dem jeweiligen Bundesland. In Hessen sind etwa die Landgerichte für gerichtliche Dokumente zuständig, während Personenstandsurkunden über die drei Regierungspräsidien (Darmstadt, Gießen, Kassel) bearbeitet werden. Ein Notar kann bei der Zuständigkeit beraten und die Apostille auf Wunsch direkt veranlassen.

Schritt 3 – Unterlagen & ggf. Formular einreichen: Anschließend muss die Originalurkunde bei der zuständigen Stelle eingereicht werden – entweder persönlich, per Post oder über den Notar. In vielen Fällen ist zusätzlich ein formloser Antrag oder ein standardisiertes Formular notwendig, das meist auf der Website der jeweiligen Behörde abrufbar ist. Einige Stellen bieten mittlerweile auch digitale Antragsmöglichkeiten an.

Schritt 4 – Gebühren entrichten: Für die Ausstellung einer Apostille fallen in der Regel Gebühren an. Diese betragen je nach Bundesland etwa 10 bis 25 Euro pro Dokument. Die Zahlung erfolgt dann entweder vor Ort, per Überweisung oder durch Kostenbescheid. Hinzu kommen die Gebühren für den Notar, sofern dieser mit der Angelegenheit betraut wurde.

Schritt 5 – Apostille erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung wird die Apostille direkt auf dem Dokument angebracht oder als separates Blatt beigefügt. Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Stelle und Auslastung – in der Regel muss mit zwei bis zehn Werktagen gerechnet werden. Die fertiggestellte Urkunde wird dann per Post zugestellt oder kann persönlich abgeholt werden.

Fazit

Die Apostille ist ein zentrales Instrument im internationalen Urkundenverkehr. Sie erleichtert die grenzüberschreitende Anerkennung offizieller Dokumente erheblich und sorgt dafür, dass deutsche Urkunden im Ausland rechtlich wirksam genutzt werden können – sei es im privaten Bereich, etwa bei Eheschließungen, oder im wirtschaftlichen Kontext, wie bei Vertragsabschlüssen oder Unternehmensgründungen im Ausland. Wer eine Apostille benötigt, sollte frühzeitig klären, welche Stelle für das jeweilige Dokument zuständig ist und welche formalen Anforderungen erfüllt sein müssen. Ein Notar kann hierbei nicht nur beratend zur Seite stehen, sondern oft auch die gesamte Abwicklung übernehmen – effizient und rechtskonform.

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