Das Berliner Testament verständlich erklärt: Wann es für Paare die beste Wahl ist

a couple holding hands while standing next to each other

Wenn sich Ehepaare mit dem Thema Testament beschäftigen, stoßen sie früher oder später auf einen Begriff, der zunächst etwas sperrig klingt: das Berliner Testament. Dahinter verbirgt sich eine beliebte und einfache Möglichkeit, den Nachlass als Paar zu gestalten. Vor allem für verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartnerschaften kann das Berliner Testament – eine Art gemeinschaftliches Testament – eine ideale Lösung sein, sofern man die Chancen und Grenzen dieser Testamentsform kennt. In diesem Blog-Artikel erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, was das Berliner Testament genau ist, für wen es sinnvoll sein kann und worauf Sie achten sollten.

Was steckt hinter dem Berliner Testament?

Das Berliner Testament ist die bekannteste Form des gemeinschaftlichen Testaments und wird gemeinsam von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern erstellt (§ 2265 BGB), mit gegenseitiger Erbeinsetzung (§ 2269 BGB) und nachgeschalteter Schlusserbeneinsetzung. Der zentrale Gedanke dabei: Im Todesfall eines Partners erbt zunächst der überlebende Partner allein. Erst nach dessen Tod geht das Erbe an die sogenannten Schlusserben über. Meist sind dies die gemeinsamen Kinder. Der Begriff „Berliner Testament“ ist jedoch eigentlich irreführend: Ursprünglich bezog er sich auf eine besondere Regelung im preußischen Erbrecht, bei der Ehegatten eine Vor- und Nacherbschaft vereinbarten. Diese Regelung war vor allem in Berlin verbreitet. Mit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Jahr 1900 wurde diese Regelung allerdings in § 2269 BGB durch die gegenseitige Erbeinsetzung ersetzt.

Warum heißt es heute trotzdem „Berliner Testament“? Eine Vermutung findet sich im Jahr 2002: Im Zuge der Schuldrechtsreform erhielten die Paragrafen im BGB erstmals amtliche Überschriften. Der juristische Fachverlag C.H. Beck soll dabei in seinen Kommentaren zum § 2269 BGB den Begriff „Berliner Testament“ ergänzt haben – vermutlich in Anlehnung an das historische Vorbild. So etablierte sich dieser Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch, obwohl er offiziell gar nicht im Gesetz steht.

Klare Regelungen, Schutz vor Streit & Co. – Vorteile des Berliner Testaments

Warum ist diese Regelung sinnvoll? Das Berliner Testament bietet vor allem Sicherheit: Es sorgt dafür, dass der überlebende Ehe- oder Lebenspartner zunächst Alleinerbe wird. Besonders für Paare mit gemeinsamen Kindern ist es eine einfache und klare Möglichkeit, den Nachlass gemeinsam zu regeln. Wer sicherstellen möchte, dass Vermögen wie Immobilien oder Unternehmensanteile zunächst ungeteilt beim Partner verbleiben, trifft mit dieser Testamentsform meist eine gute Wahl. In komplexeren Familiensituationen kann jedoch eine individuelle Regelung sinnvoller sein.

Alle Vorteile des Berliner Testaments auf einen Blick:

  • Klare Regelung der Erbfolge: Es ist eindeutig festgelegt, wer wann erbt – das schafft Transparenz.
  • Schutz vor Erbstreitigkeiten: Der länger lebende Partner erbt zunächst allein. Durch die klare Regelung wird möglichen Konflikte vorgebeugt.
  • Einfache Umsetzung: Das Berliner Testament kann handschriftlich erstellt oder notariell beurkundet werden.
  • Rechtliche Sicherheit bei notarieller Begleitung: Eine notarielle Beratung schützt vor Formfehlern und sorgt für Rechtssicherheit.

Warum es ratsam ist, ein Testament von einem Notar beurkunden zu lassen, erfahren Sie in unserem Blog-Beitrag „Das Testament beim Notar erstellen lassen: Diese Vorteile sollten Sie kennen“

Welche Nachteile können beim Berliner Testament entstehen?

So einfach diese Form der Nachlassregelung auch klingen mag – das Berliner Testament kann einige Nachteile mit sich bringen, die es zu beachten gilt. Hierzu zählen u.a. folgende Aspekte:

  • Bindungswirkung: Nach dem Tod des ersten Partners kann der/die überlebende Ehegatte/Ehegattin das Testament meist nicht mehr ändern. Das kann dann zum Problem werden, wenn sich die Lebensumstände ändern – etwa durch eine Wiederverheiratung oder ein Zerwürfnis mit einem Schlusserben.
  • Pflichtteilsansprüche: Auch wenn Kinder als Schlusserben eingesetzt werden, haben sie nach dem Tod des ersten Elternteils grundsätzlich einen Anspruch auf ihren Pflichtteil – selbst, wenn sie laut Testament erst nach dem zweiten Elternteil erben sollen. Um diesen Anspruch zu vermeiden, gibt es spezielle Pflichtteilsstrafklauseln im Testament.
  • Steuerliche Aspekte: Durch das Berliner Testament kann es zu einer doppelten Belastung durch die Erbschaftssteuer kommen – einmal beim Übergang auf den überlebenden Ehepartner, dann erneut beim Übergang auf die Kinder. Denn: Beim Versterben des ersten Ehegatten bleiben die steuerlichen Freibeträge der Abkömmlinge ungenutzt. Gerade bei höheren Vermögen kann dies zu erheblichen Belastungen führen. Eine individuelle steuerliche Beratung ist daher sinnvoll.

Um Fehler zu vermeiden, sollte ein Berliner Testament niemals vorschnell verfasst werden. Nur eine individuell abgestimmte Gestaltung – im besten Fall mit der Unterstützung eines Notars – kann sicherstellen, dass das Testament den tatsächlichen Wünschen entspricht und rechtliche wie steuerliche Nachteile minimiert werden.

Das Berliner Testament – darauf kommt es an

Damit das Berliner Testament seine volle Wirkung entfalten kann, sollten einige zentrale Punkte unbedingt beachtet werden. Zunächst gilt es, die Formvorschriften einzuhalten: Wird das Testament handschriftlich verfasst, muss es von einem der Ehepartner eigenhändig geschrieben und von beiden unterschrieben werden sowie Ort und Datum enthalten. Sinnvoll ist es außerdem, das Testament durch individuelle Klauseln zu ergänzen. So können etwa sogenannte Pflichtteilsstrafklauseln verhindern, dass Kinder nach dem ersten Todesfall ihren Pflichtteil einfordern – obwohl sie eigentlich als Schlusserben vorgesehen sind. Wer später Änderungen vornehmen möchte, sollte zudem die sogenannte Bindungswirkung im Blick behalten. Anpassungen sind nur zulässig, wenn ein sog. Änderungsvorbehalt zugunsten des überlebenden Ehegatten vereinbart. Gerade bei größeren Vermögen, komplexen Nachlassstrukturen oder Patchwork-Familien empfiehlt sich deshalb eine notarielle Beratung. Sie sorgt dafür, dass das Testament rechtssicher sowie individuell gestaltet ist und teure Fehler im Ernstfall vermieden werden.

Fazit

Das Berliner Testament ist eine bewährte Möglichkeit, den eigenen Nachlass gemeinsam zu regeln und den Ehepartner abzusichern. Als besonders hilfreich erweist sich diese Form der Nachlassregelung, wenn Ehepartner ihre Erbfolge gemeinsam planen und Pflichtteilsstreitigkeiten vermeiden wollen. Denn das Berliner Testament ist einfach, klar und schützt vor vielen Problemen – insbesondere dann, wenn man als Paar gemeinsam Verantwortung tragen möchte. Allerdings ist es keine Lösung für jede Lebenssituation. Gerade bei Patchwork-Familien, größeren Vermögen oder besonderen Erbwünschen kann eine individuellere Regelung besser passen. In jedem Fall lohnt sich eine genaue Auseinandersetzung mit der eigenen Situation – und auch das Gespräch mit einem Notar.

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