Das Testament zählt zu den wichtigsten Maßnahmen, um den eigenen Nachlass zu regeln. Dennoch verzichten viele Menschen in Deutschland darauf – oftmals aus Unsicherheit, fehlendem Wissen oder aufgrund der Hoffnung, dass sich die Familie beim Erbe „schon irgendwie einigen wird“. Andere wiederum meiden das Thema, weil sie sich ungern mit dem eigenen Tod auseinandersetzen – ein verständlicher, aber riskanter Aufschub. Denn das Fehlen eines rechtsgültigen Testaments kann schwerwiegende Folgen haben: Erbstreitigkeiten, langwierige juristische Auseinandersetzungen und eine Verteilung des Vermögens, die möglicherweise nicht den Wünschen des Erblassers entspricht.
Damit es gar nicht erst zu solchen Konflikten kommt, ist eine rechtzeitige und professionelle Nachlassplanung von entscheidender Bedeutung. Dabei stellen sich jedoch viele wichtige Fragen: Genügt ein handgeschriebenes Testament oder sollte man besser zum Notar gehen? In diesem Blog-Artikel zeigen wir die verschiedenen Wege der Testament-Erstellung, erläutern die Vorteile eines notariellen Testaments und erklären, warum sich diese Investition langfristig auszahlt.
Warum ist ein Testament überhaupt wichtig?
Ein Testament stellt sicher, dass der letzte Wille so umgesetzt wird, wie es sich die betreffende Person wünscht. Fehlt ein Testament, dann greift automatisch die gesetzliche Erbfolge. Diese gesetzliche Erbfolge entspricht jedoch selten den individuellen Vorstellungen und kann insbesondere in Patchwork-Familien, bei unverheirateten Paaren oder bei komplexen Vermögensverhältnissen zu unerwarteten Folgen führen. Ein Testament bietet die grundsätzliche Möglichkeit, frühzeitig Klarheit zu schaffen.
Das Testament…
- … beugt Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie vor: Ein eindeutiges Testament verhindert Missverständnisse und Unklarheiten, die oft zu Konflikten führen.
- … gewährleistet die finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen: In einem Testament kann genau festgelegt werden, wer in welchem Umfang vom Nachlass profitieren soll.
Grundsätzlich wird zwischen einfachen und gemeinschaftlichen Testamenten unterschieden: Ein einfaches Testament wird von einer einzelnen Person verfasst und regelt ausschließlich deren eigenen Nachlass. Ein gemeinschaftliches Testament kann hingegen nur von Ehepartnern gemeinsam verfasst. Es enthält in der Regel wechselseitige Verfügungen, sodass sich die Partner beispielsweise gegenseitig als Erben einsetzen und gemeinschaftlich über die Verteilung des Vermögens nach dem Tod beider entscheiden. Eine bekannte Form ist das Berliner Testament, bei dem der länger lebende Partner zunächst Alleinerbe wird, während die gemeinsamen Kinder erst nach dessen Tod erben.
Ein Testament selbst schreiben oder zum Notar gehen?
Ein fehlendes oder fehlerhaftes Testament kann große Unsicherheiten verursachen. Im schlimmsten Fall müssen Angehörige langwierige rechtliche Auseinandersetzungen führen, um das Erbe zu klären. Wer seinen Nachlass regeln möchte, stellt sich allerdings schnell die Frage: Reicht ein selbst verfasstes Testament oder sollte man einen Notar aufsuchen? Grundsätzlich existieren zwei Hauptformen des Testaments, die sich in ihrer rechtlichen Sicherheit und Handhabung unterscheiden:
1. Das eigenhändige Testament – kostengünstig, aber mit Unsicherheiten verbunden: Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich verfasst werden und mit Ort, Datum sowie Unterschrift versehen sein. Es verursacht zwar keine direkten Kosten, birgt jedoch einige Risiken. Denn bereits kleine Formfehler oder unklare Formulierungen können dazu führen, dass das Testament angefochten oder für ungültig erklärt wird. Zudem besteht die Gefahr, dass das Dokument verloren geht oder im schlimmsten Fall unterschlagen wird.
2. Das notarielle Testament – rechtssicher & zuverlässig: Beim notariellen Testament erstellt der Notar den letzten Willen in rechtskonformer und eindeutiger Form. Diese Form verhindert missverständliche Formulierungen und Formfehler, die beim eigenhändigen Testament entstehen können. Grundsätzlich ist der Notar bei der Erstellung eines Testaments verpflichtet, den Sachverhalt vollständig zu prüfen, die individuellen Wünsche zu berücksichtigen und mögliche rechtliche Bedenken sorgfältig mit dem Erblasser zu besprechen. Ein weiterer Vorteil ist die automatische Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer und Hinterlegung beim Nachlassgericht: Dadurch wird sichergestellt, dass das Testament im Erbfall zuverlässig aufgefunden und berücksichtigt werden kann. Dadurch hat das notarielle Testament eine hohe rechtliche Bindungskraft, die Streitigkeiten unter den Erben verhindert.
So läuft die Erstellung des Testaments beim Notar ab
Die Erstellung eines Testaments beim Notar verläuft in mehreren Schritten, um eine passende Nachlassregelung zu gewährleisten. (1) Zunächst findet ein individuelles Beratungsgespräch statt, in dem der Notar die persönliche Situation des Erblassers analysiert und die gewünschten Regelungen gemeinsam besprochen werden. Dabei können spezifische Anliegen wie Erb- und Pflichtteilsansprüche, steuerliche Aspekte oder besondere Absicherungen einfließen. (2) Anschließend erstellt der Notar auf Grundlage dieses gemeinsamen Gesprächs einen Testamentsentwurf, den der Erblasser anschließend in Ruhe prüfen und bei Bedarf anpassen lassen kann. (3) Sobald alle offenen Fragen geklärt sind und der Entwurf den jeweiligen Wünschen entspricht, folgt die Beurkundung des Testaments. (4) Schließlich wird das Testament im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert, um sicherzustellen, dass das Testament im Erbfall zuverlässig aufgefunden wird. Das Testament wird anschließend an das Nachlassgericht übermittelt.
Wie hoch sind die Kosten für ein notarielles Testament?
Ein Notar kann die Gebühren für die Erstellung eines Testaments nicht willkürlich festlegen. Denn in Deutschland sind die Kosten für notarielle Leistungen transparent im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Im Falle des notariellen Testaments orientieren sich die Kosten als sogenannte Wertgebühren am Gesamtwert des Vermögens, über das der Erblasser verfügt. Dabei gilt grundsätzlich: Je höher der Nachlasswert, desto höher fallen auch die Gebühren für die Beurkundung eines Testaments aus.
Während die Kosten für kleinere Nachlässe also vergleichsweise gering sind, steigen sie bei umfangreicherem Vermögen entsprechend an. Die Beurkundungsgebühren (zzgl. MwSt. & Auslagen) decken in der Regel alle Leistungen des Notars ab. Dazu zählen die ausführliche Beratung, das Anfertigen des Testamentsentwurfes sowie die notarielle Beurkundung. In einigen Fällen kann ein notarielles Testament sogar Geld sparen: Denn ein notarielles Testament ersetzt den Erbschein, der mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn Bankkonten, Immobilien oder Unternehmensanteile zum Nachlass gehören. Bei Grundbuchberichtigung einer Immobilie bedarf es keines langwierigen Erbscheinverfahrens, sodass auch ein möglicher Verkauf der Immobilie ohne Zeitverlust direkt mit einem notariellen Testament umgesetzt werden kann.
Fazit
Ein Testament ist eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen, um den eigenen Nachlass nach den eigenen Wünschen festzulegen und Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Wer seinen Nachlass frühzeitig regelt, sorgt nicht nur für sich selbst vor, sondern entlastet auch seine Familie – und stellt sicher, dass das Erbe genau in die richtigen Hände gelangt. Während ein eigenhändig verfasstes Testament rechtlich zulässig ist, birgt es Risiken wie Formfehler, Unklarheiten oder die Gefahr des Verlusts. Ein notarielles Testament bietet dagegen eine hohe Rechtssicherheit, da es fachkundig erstellt, eindeutig formuliert und im Zentralen Testamentsregister registriert wird.
Sie haben Fragen zur Erstellung eines Testaments? Wir beraten Sie gerne transparent und zuverlässig. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin in unserer Kanzlei in Fulda oder nutzen Sie unser Online-Formular für Testamente.
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