KI & Recht – Kann Künstliche Intelligenz den Gang zum Notar ersetzen?

Eine Person nutzt ChatGPT auf einem Smartphone im Freien und demonstriert damit den Einsatz von Technologie im Alltag - KI & Recht

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst in unserem Alltag angekommen. Texte schreiben, Verträge zusammenfassen, rechtliche Fragen beantworten – all das erledigen KI-Systeme in Sekundenschnelle. Gerade bei rechtlichen Themen greifen viele Menschen inzwischen häufig auf Chatbots wie ChatGPT, Google Gemini oder Claude zurück. Doch was auf den ersten Blick praktisch erscheint, birgt erhebliche Risiken. Denn KI macht Fehler, und diese Fehler können schnell teuer werden.

Warum die KI juristische Beratung nicht ersetzen kann und weshalb der Gang zum Notargerade bei wichtigen Rechtsgeschäften unverzichtbar bleibt, erfahren Sie in diesem Blog-Beitrag.

Keyfacts – KI & Recht auf einen Blick

  • Juristische Antworten von KI sind oft unvollständig, veraltet oder falsch
  • KI kennt keinen konkreten Einzelfall und keine familiären oder wirtschaftlichen Hintergründe
  • KI-Systeme sind keine Rechtsberater und übernehmen keine Haftung
  • Notare haften gesetzlich für ihre Beratung
  • Bei wichtigen Rechtsgeschäften ist notarielle Prüfung zwingend erforderlich

Was kann KI im rechtlichen Bereich leisten kann – und was nicht?

Die KI kann juristische Informationen strukturieren, Begriffe erklären oder Texte zusammenfassen. Für einen ersten Überblick ist das durchaus hilfreich. Problematisch wird es allerdings, wenn aus allgemeinen Informationen konkrete rechtliche Entscheidungen abgeleitet werden. Denn die KI prüft keine Gesetze systematisch, wertet keine Rechtsprechung aus und stellt keine Rückfragen zur individuellen Situation. Stattdessen generiert sie Antworten auf Basis von Wahrscheinlichkeiten. Insbesondere im deutschem Recht kommt es im Zweifel immer auf den konkreten Einzelfall an, und genau diesen Einzelfall kann die KI nicht zuverlässig erfassen.

Typische KI-Fehler im Recht – aus der Praxis

Ein weiteres Problem: KI-Systeme „halluzinieren“ häufig. Sie erfinden Rechtsnormen, zitieren nicht mehr geltende Gesetzesfassungen oder stellen unzutreffende Behauptungen auf – und tun dies mit bemerkenswerter Überzeugungskraft. Der Hintergrund: Die Trainingsdaten der Modelle sind zwar riesig, aber sie sind nicht „intelligent“ im Sinne eines aktuellen Rechtsbewusstseins. Die KI unterscheidet z.B. nicht zwingend zwischen einem historischen Aufsatz von 1995 und der aktuellen Gesetzgebung von 2024. Die folgenden Beispiele aus der Praxis machen deutlich, wie gefährlich solche Fehler sein können.

Beispiel 1 – Falsche Rechtsauskünfte

Für das erste Beispiel haben wir Gemini von Google gefragt, wie lange man nach einer Scheidung nachehelichen Unterhalt zahlen muss:

Die KI zitiert hier ein Rechtszustand, der bereits vor über 15 Jahren durch eine umfassende Reform abgeschafft wurde, und präsentiert den alten Paragraphen als geltendes Recht. Auf die Reform aus dem Jahr 2007/08 angesprochen korrigierte sich Gemini und gestand den Fehler ein:

Dieses Beispiel zeigt, wie die KI an der Dynamik der Rechtsprechung scheitert: KI-Tools wie Gemini beherrschen zwar die Sprache des Rechts, verstehen aber nicht dessen zeitliche Gültigkeit.

Beispiel 2 – Ignorieren von zwingenden Vorschriften

Ein weiterer klassischer Fehler: Die KI erklärt, ein Vertrag oder ein Testament sei „auch ohne Notar wirksam“, obwohl das Gesetz zwingend eine notarielle Beurkundung verlangt, wie das nachfolgende Beispiel zeigt. Dafür haben wir das KI-Tool ChatGPT gefragt, ob ein Gründstückskaufvertrag auch ohne Notar wirksam wird:

Bei genauerer Hinsicht wird allerdings deutlich, dass die KI hier komplett falsch lag. Denn nach § 311b Abs. 1 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) muss ein Kaufvertrag für ein Grundstück zwingend notariell beurkundet werden. Nach unserem Hinweis, dass die Antwort fehlerhaft ist, korrigierte ChatGPT den Fehler, und gab selbst zu, eine juristisch unzutreffende Aussage getroffen zu haben:

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Beispiel 3 – Keine Haftung bei Fehlberatung

Hinzu kommt: KI-Systeme übernehmen keine Verantwortung für ihre Auskünfte. In den Nutzungsbedingungen nahezu aller großen KI-Anbieter findet sich der ausdrückliche Hinweis, dass die generierten Inhalte lediglich allgemeinen Informationszwecken dienen und keine rechtliche Beratung darstellen. Zugleich wird jede Haftung für inhaltliche Fehler weitgehend ausgeschlossen, wie die nachfolgende Antwort von Gemini auf die Frage nach einer eventuellen Haftung zeigt:

Weil mit der KI kein Mandatsverhältnis entsteht und Nutzer einen Haftungsausschluss akzeptieren müssen, bedeutet das konkret: Stellt sich im Nachhinein heraus, dass eine KI-Auskunft falsch, veraltet oder unvollständig war, trägt der Nutzer allein das finanzielle und rechtliche Risiko.

KI vs. Notar – Wer kann überhaupt Verantwortung übernehmen?

Wer sich also bei einer Immobiliengestaltung, einer Erbregelung oder einer gesellschaftsrechtlichen Struktur allein auf eine KI-Antwort verlässt und dadurch eine rechtlich fehlerhafte Entscheidung trifft, kann daraus grundsätzlich keine Ansprüche gegen das KI-System ableiten. Demgegenüber unterliegt ein Notar strengen gesetzlichen Vorgaben. Nach der Bundesnotarordnung (BNotO) ist der Notar Träger eines öffentlichen Amtes und zur unabhängigen, unparteiischen Betreuung aller Beteiligten verpflichtet. Seine Tätigkeit ist nicht bloß informativ, sondern rechtsgestaltend. Verletzt ein Notar schuldhaft seine Amtspflichten – etwa durch eine fehlerhafte Belehrung oder eine unzutreffende rechtliche Gestaltung –, haftet er nach § 19 BNotO auf Schadensersatz. Zudem ist jeder Notar verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die Mandanten im Schadensfall absichert.

Fazit

Grundsätzlich gilt: KI ist ein hilfreiches Instrument, aber kein verlässlicher Rechtsberater. Fehlerhafte KI-Auskünfte können zu unwirksamen Verträgen, finanziellen Schäden oder jahrelangen Rechtsstreitigkeiten führen. Der Unterschied zwischen KI-Systemen und dem Notar ist dabei grundlegend: Während KI-Systeme lediglich unverbindliche Informationen liefern und jede Verantwortung ausschließen, übernimmt der Notar eine rechtlich überprüfbare Verantwortung für seine Tätigkeit. Für Rechtsuchende bedeutet das ein erhebliches Maß an Sicherheit. Dennoch können KI-Systeme hilfreich sein und bei der Vorbereitung auf einen Notar-Termin helfen, etwa um Fragen zu sammeln oder Begriffe zu verstehen. Die rechtliche Gestaltung, Beratung und Prüfung sollte jedoch immer durch den Notar erfolgen.

Sie haben Fragen zum Thema KI & Recht oder möchten ein Rechtsanliegen notariell begleiten lassen? Dann nutzen Sie gerne unsere praktischen Online-Formulare oder schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.


FAQ – Häufige Fragen zu KI & Recht

Nein. KI-Systeme wie ChatGPT, Claude oder Google Gemini dürfen keine individuelle Rechtsberatung erbringen. Sie stellen lediglich allgemeine Informationen bereit. Eine verbindliche rechtliche Beratung darf in Deutschland grundsätzlich nur durch entsprechend befugte Personen erfolgen, etwa durch Rechtsanwälte oder Notare. Wer sich ausschließlich auf KI-Auskünfte verlässt, handelt daher auf eigenes Risiko.

Nein. KI-Anbieter schließen in ihren Nutzungsbedingungen eine Haftung für fehlerhafte, unvollständige oder veraltete Inhalte in der Regel ausdrücklich aus. Zwischen Nutzer und KI entsteht kein Mandatsverhältnis. Stellt sich eine Auskunft später als falsch heraus, trägt der Nutzer allein das finanzielle und rechtliche Risiko. Ein Notar hingegen haftet nach § 19 Bundesnotarordnung (BNotO) für schuldhafte Amtspflichtverletzungen und ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten.

Nein. Bei Rechtsgeschäften mit gesetzlicher Formvorschrift – etwa Grundstückskaufverträgen (§ 311b BGB), Eheverträgen (§ 1410 BGB), Erbverträgen (§ 2276 BGB) oder GmbH-Gründungen (§ 2 GmbHG) – ist eine notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben. Die KI kann vorbereitende Informationen liefern oder Begriffe erklären, sie kann jedoch keine rechtssichere Gestaltung, Belehrung oder Beurkundung ersetzen. Gerade bei wirtschaftlich bedeutsamen Entscheidungen bleibt die notarielle Prüfung unverzichtbar.