Wer ein Unternehmen gründen möchte, steht schon zu Beginn vor einer der wichtigsten Entscheidungen: Welche Rechtsform ist die richtige? Diese Frage ist weit mehr als eine reine Formalität, denn sie beeinflusst, wie ein Unternehmen haftet, wie es steuerlich behandelt wird, wie es finanziert werden kann und wie komplex die Verwaltung ausfällt. Ob GbR, oHG, KG, GmbH oder UG: Jede Gesellschaftsform bringt eigene Chancen, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten mit sich.
Gerade Unternehmensgründer sollten sich frühzeitig mit den rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen ihrer Wahl beschäftigen. Denn die gewählte Rechtsform entscheidet nicht nur über die persönliche Haftung, sondern auch über den Außenauftritt des Unternehmens, die Finanzierungsmöglichkeiten und die rechtliche Stabilität im Alltag. In Teil 1 unseres Überblicks über die Rechtsformen für Unternehmen erläutern wir die wichtigsten Unterschiede zwischen GmbH und UG, und zeigen, welche Form sich für welches Vorhaben am besten eignet.
Welche Rechtsform ist die richtige?
Die Wahl der passenden Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Unternehmensgründung. Sie beeinflusst nicht nur die Haftung und den finanziellen Spielraum, sondern auch das Vertrauen von Geschäftspartnern, Banken und Kunden. Eine pauschal richtige Antwort gibt es dabei nicht. Entscheidend sind die individuellen Ziele, das Geschäftsmodell und die geplante Unternehmensgröße.
Folgende Aspekte sollten bei der Entscheidung berücksichtigt werden:
- Haftung: Wer persönliche Haftungsrisiken vermeiden möchte, sollte eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH oder UG) wählen.
- Kapitalbedarf: Für größere Investitionen und Fremdfinanzierungen bietet die GmbH meist die besten Voraussetzungen.
- Gründungsaufwand: Eine GbR oder KG lässt sich schneller und mit weniger Formalitäten gründen, bringt aber auch persönliche Haftungsrisiken mit sich.
- Unternehmensgröße: Kleine Betriebe und Partnerschaften starten oft mit einer GbR, während wachsende Firmen von der Struktur einer GmbH profitieren.
- Öffentliche Wahrnehmung: Kapitalgesellschaften genießen bei Banken und Auftraggebern oft mehr Vertrauen, besonders im B2B-Bereich.
Grundsätzlich gilt: Die passende Rechtsform sollte nicht nur rechtlich, sondern auch strategisch gewählt werden. Oft lohnt es sich, zunächst mit einer flexiblen Form – etwa der UG – zu starten und später in eine GmbH oder GmbH & Co. KG zu wechseln, sobald das Unternehmen wächst.
GmbH – die bewährte Kapitalgesellschaft
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist in Deutschland die mit Abstand beliebteste Rechtsform für Unternehmen. Sie vereint Seriosität, klare Strukturen und – wie der Name schon sagt – eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen. Das bedeutet: Die Gesellschafter haften grundsätzlich nicht mit ihrem Privatvermögen, sondern nur mit dem eingebrachten Kapital.
Eine GmbH kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden. Voraussetzung ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags sowie die Eintragung in das Handelsregister beim zuständigen Amtsgericht. Erst mit dieser Eintragung entsteht die GmbH rechtlich wirksam. Das notwendige Stammkapital beträgt 25.000 Euro, wobei zur Gründung ausreicht, die Hälfte (12.500 Euro) einzuzahlen. Die restliche Hälfte kann später eingezahlt werden.
Die GmbH gilt als Standardform für Unternehmen, die professionell auftreten, langfristig wachsen oder Investoren gewinnen möchten. Sie eignet sich besonders für Betriebe mit erhöhtem Haftungsrisiko – etwa in den Bereichen Handel, Bau, Produktion oder Beratung – und schafft Vertrauen bei Banken, Kunden und Geschäftspartnern.
Vorteile der GmbH:
- Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen
- hohe Akzeptanz und Seriosität am Markt
- klare interne Strukturen und geregelte Geschäftsführung
- Möglichkeit zur Beteiligung weiterer Gesellschafter
Nachteile der GmbH:
- höherer Gründungsaufwand durch notarielle Beurkundung und Handelsregistereintragung
- Stammkapital von mindestens 25.000 Euro erforderlich (Einzahlung von 12.500 Euro ist zunächst ausreichend)
- laufender Verwaltungs- und Buchführungsaufwand
Praxis-Tipp: Viele Gründer entscheiden sich nach dem erfolgreichen Start in einer Personengesellschaft (z.B. GbR oder oHG) für die Umwandlung in eine GmbH. Der Schritt lohnt sich besonders, wenn die Geschäftstätigkeit wächst, Mitarbeiter eingestellt oder größere Projekte umgesetzt werden sollen.
UG (haftungsbeschränkt) – die günstige Einstiegsversion der GmbH
Die Unternehmergesellschaft (UG) – oft auch als „Mini-GmbH“ bezeichnet – wurde 2008 als kostengünstige Alternative zur klassischen GmbH eingeführt. Sie richtet sich vor allem an Gründer, die mit geringem Startkapital eine haftungsbeschränkte Gesellschaft gründen möchten. Juristisch betrachtet ist die UG keine eigene Rechtsform, sondern eine besondere Variante der GmbH. Sie unterliegt denselben Regelungen des GmbH-Gesetzes, unterscheidet sich aber durch ihr Kapitalerfordernis: Statt eines Stammkapitals von 25.000 Euro kann eine UG bereits mit nur einem Euro gegründet werden. Um eine Mindestausstattung zu gewährleisten, empfiehlt sich jedoch auch bei der UG ein Stammkapital von 1.000 Euro.
Auch bei der UG ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags sowie die Eintragung ins Handelsregister verpflichtend. Die Haftung ist wie bei der GmbH auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Allerdings verlangt das Gesetz, dass jährlich ein Viertel des Jahresüberschusses in eine Rücklage eingestellt wird, bis das Mindeststammkapital einer GmbH erreicht ist. Erst dann kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden.
Vorteile der UG:
- sehr geringe Gründungskosten
- Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen
- leichter Einstieg für Start-ups und Einzelgründer
- einfache Umwandlung in eine GmbH möglich
Nachteile der UG:
- eingeschränkte Kreditwürdigkeit bei Banken und Geschäftspartnern
- geringere Außenwirkung im Vergleich zur klassischen GmbH
- Pflicht zur Bildung von Rücklagen reduziert kurzfristige Gewinne
Praxis-Tipp: Einige Gründer nutzen die UG als Einstiegsmodell, um ihre Geschäftsidee zunächst mit geringem Kapitalaufwand zu testen. Besonders im Dienstleistungs-, IT- und Handwerksbereich bietet die UG die Möglichkeit, mit überschaubarem Risiko unternehmerisch tätig zu werden. Sobald sich das Unternehmen etabliert hat und ausreichend Eigenkapital aufgebaut wurde, lässt sich die UG unkompliziert in eine GmbH umwandeln.
Fazit
GmbH und UG bieten Unternehmern die Möglichkeit, ihr Geschäftsmodell auf eine rechtssichere und haftungsbeschränkte Grundlage zu stellen. Während die GmbH als etablierte und kapitalstarke Rechtsform besonders für wachsende Unternehmen und größere Investitionen geeignet ist, ermöglicht die UG einen kostengünstigen Einstieg mit überschaubarem Risiko. Welche Variante die richtige ist, hängt von Kapitalausstattung, Außenwirkung und langfristiger Planung ab. In jedem Fall gilt: Die Wahl der Rechtsform sollte nicht nur aus Kostengründen, sondern mit Blick auf Haftung, Finanzierung und zukünftige Entwicklung getroffen werden.
Eine frühzeitige notarielle Beratung hilft, die Weichen von Beginn an richtig zu stellen – rechtssicher, steuerlich sinnvoll und zukunftsorientiert. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur Handelsregistereintragung, damit Ihre Gründung auf einem soliden rechtlichen Fundament steht.
FAQ – Häufige Fragen von Gründern
Was ist der wichtigste Unterschied zwischen GmbH und UG?
Der zentrale Unterschied liegt im erforderlichen Stammkapital. Eine GmbH benötigt mindestens 25.000 Euro, während eine UG bereits mit einem Euro gegründet werden kann. Rechtlich unterliegen beide Gesellschaften jedoch weitgehend denselben Regeln.
Haften Gesellschafter bei GmbH oder UG mit ihrem Privatvermögen?
Grundsätzlich nein. Sowohl bei der GmbH als auch bei der UG ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Eine persönliche Haftung kann jedoch entstehen, etwa bei Pflichtverletzungen der Geschäftsführung oder bei fehlerhafter Kapitalaufbringung.
Ist für die Gründung einer GmbH oder UG immer ein Notar erforderlich?
Ja. Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet und die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen werden. Erst mit der Eintragung beim zuständigen Amtsgericht entstehen GmbH oder UG rechtlich wirksam.
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