Erbrecht für unverheiratete Paare: Was Sie unbedingt wissen müssen

Ein Mann, der eine Frau umarmt

Immer mehr Paare entscheiden sich heute bewusst gegen eine Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft. Was vielen dabei nicht unbedingt klar ist: Im Todesfall gilt für unverheiratete Paare die gesetzliche Erbfolge – und die sieht den Partner schlicht nicht vor. Ohne Testament oder Erbvertrag steht der überlebende Partner oft mit leeren Händen da, auch wenn man jahrzehntelang zusammengelebt hat. Gerade bei gemeinsam erworbenem Vermögen wie Immobilien, Sparguthaben oder Haushaltsgegenständen kann das fatale Folgen haben: Denn oft treten anstelle des Partners die Kinder, Eltern oder Geschwister des Verstorbenen als gesetzliche Erben ein. Umso wichtiger ist es, die eigene Nachlassregelung rechtzeitig in die Hand zu nehmen. In diesem Blog-Artikel erklären wir, wie das in der Praxis mit Rechtssicherheit gelingen kann.

Gesetzliche Erbfolge – Warum unverheiratete Partner ausgeschlossen sind

Nach deutschem Erbrecht (§ 1931 BGB) gilt ein klarer Grundsatz: Nur Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sind neben Verwandten gesetzliche Erben. Wer in einer Partnerschaft ohne Trauschein lebt, wird vom Gesetz dagegen nicht berücksichtigt – selbst wenn die Beziehung seit Jahrzehnten besteht, gemeinsame Kinder großgezogen wurden oder man gemeinsam Vermögen aufgebaut hat. Rechtlich betrachtet sind unverheiratete Partner „fremde Personen“. Das bedeutet konkret: Stirbt einer der Partner, erbt nicht der Lebensgefährte, sondern die gesetzlichen Erben – also in erster Linie die Kinder. Sind keine Kinder vorhanden, treten die Eltern oder Geschwister des Verstorbenen an deren Stelle.

Besonders problematisch wird dies, wenn das Paar gemeinsam in einer Immobilie wohnt, die nur auf den Namen des verstorbenen Partners eingetragen ist. Dann wird die Wohnung oder das Haus Teil des Nachlasses und fällt automatisch den gesetzlichen Erben zu. Der überlebende Partner hat in diesem Fall keinen Anspruch darauf, in der Immobilie wohnen zu bleiben, sofern ihn die Erben nicht dulden. Er kann sogar gezwungen sein, auszuziehen oder die Miterben auszuzahlen – auch dann, wenn er selbst über Jahre in die Finanzierung oder Renovierung investiert hat. Solche Situationen führen in der Praxis häufig zu emotional belastenden Konflikten. Für die Hinterbliebenen bedeutet es nicht nur eine finanzielle Unsicherheit, sondern auch die Gefahr, das eigene Zuhause zu verlieren. Viele Paare sind sich dieser rechtlichen Lücke nicht bewusst – und genau deshalb ist eine rechtzeitige Vorsorge so wichtig.

Testament oder Erbvertrag: So sichern Sie Ihren Partner ab

Wer seinen Partner rechtlich wirksam absichern möchte, muss selbst aktiv werden. Besonders zwei rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten spielen dabei eine zentrale Rolle:

  1. Das Testament: Mit einem Testament kann jeder seinen letzten Willen individuell festlegen. Unverheiratete Paare können sich hier gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Wichtig ist dabei: Ein handschriftliches Testament muss eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Sicherer ist das notarielle Testament, da es eindeutig formuliert, rechtlich geprüft und im Zentralen Testamentsregister hinterlegt wird. Der Vorteil: Ein notarielles Testament ersetzt in vielen Fällen den Erbschein, was Zeit und Kosten spart – gerade bei Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen oder Bankkonten.

    Lesen Sie hierzu auch unseren Blog-Artikel „Das Testament beim Notar erstellen lassen: Diese Vorteile sollten Sie kennen“.
  2. Der Erbvertrag: Ein Erbvertrag ist eine weitere Möglichkeit, verbindliche Regelungen zu treffen. Er muss notariell beurkundet werden und ist im Gegensatz zum Testament nicht einseitig widerrufbar. Für Paare, die sich dauerhaft absichern möchten, bietet der Erbvertrag deshalb eine besonders feste Grundlage.

Ob Testament oder Erbvertrag – beide Wege schaffen Klarheit und schützen den überlebenden Partner zuverlässig vor rechtlichen und finanziellen Unsicherheiten. Welche Variante im Einzelfall sinnvoller ist, hängt von den persönlichen Lebensumständen, den Vermögensverhältnissen und den individuellen Wünschen ab. Eine fachkundige Beratung durch einen Notar stellt sicher, dass die gewählte Lösung rechtlich wirksam, fair und zukunftssicher gestaltet wird.

Die Rolle des Notars – Rechtssicherheit & Konfliktvermeidung

Die Nachlassplanung ist eine sensible Angelegenheit und sollte nicht dem Zufall überlassen werden. Denn hier können kleine Fehler große Folgen haben. Ein Notar übernimmt deshalb eine zentrale Rolle:

  • Der Notar achtet darauf, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Formvorschriften eingehalten werden. Nur so ist gewährleistet, dass Testament oder Erbvertrag im Ernstfall auch tatsächlich wirksam sind.
  • Der Notar sorgt dafür, dass es nicht zu Missverständnissen oder unklaren Formulierungen kommt, die später angefochten werden könnten. Das schützt die Partner und entlastet die Erben.
  • Der Notar entwickelt maßgeschneiderte Lösungen, die zu den individuellen Lebensumständen passen – etwa durch Pflichtteilsstrafklauseln, die Erbstreitigkeiten vorbeugen, oder besondere Regelungen zur Absicherung gemeinsamer Immobilien.
  • Schließlich stellt der Notar sicher, dass die Dokumente im zentralen Testamentsregister eingetragen werden. Damit ist gewährleistet, dass der letzte Wille im Erbfall nicht verloren geht, sondern zuverlässig berücksichtigt wird.

Mit der Unterstützung eines Notars sind die eigenen Wünsche nicht nur eindeutig festgehalten, sondern auch rechtlich durchsetzbar. So lassen sich Erbstreitigkeiten vermeiden und der Partner ist im Ernstfall zuverlässig abgesichert.

Steuerliche Aspekte

Ein wesentlicher Unterschied zur Ehe zeigt sich auch im Steuerrecht: Unverheiratete Paare profitieren nicht von den großzügigen Freibeträgen, die Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner haben. Während verheiratete Partner bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben können, liegt der Freibetrag für Lebensgefährten lediglich bei 20.000 Euro. Alles, was darüber hinausgeht, unterliegt der Erbschaftssteuer – und diese kann je nach Höhe des Nachlasses bis zu 30 %, bei sehr hohen Vermögen sogar bis zu 50 %, betragen, was gerade bei Immobilien oder größeren Vermögen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann. Umso wichtiger ist es, frühzeitig vorzusorgen. Durch gezielte Schenkungen zu Lebzeiten oder eine rechtzeitige Umstrukturierung lassen sich steuerliche Nachteile häufig zumindest abmildern. Auch hier kann Notar helfen, die individuell passende Lösung zu finden.

Fazit

Für unverheiratete Paare ist die Rechtslage eindeutig – ohne Testament oder Erbvertrag besteht keinerlei Absicherung. Der überlebende Partner hat dann keinen Anspruch auf das gemeinsame Vermögen, unabhängig davon, wie lange die Beziehung bestand oder welche Werte gemeinsam geschaffen wurden. Wer seinen Partner schützen und finanzielle Sicherheit gewährleisten möchte, sollte daher frühzeitig handeln. Mit einem individuell gestalteten Testament oder Erbvertrag lassen sich klare Regelungen treffen, die Streit vermeiden und den letzten Willen verbindlich sichern.

Unsere Kanzlei in Fulda begleitet Sie dabei persönlich und kompetent. Gemeinsam entwickeln wir eine Lösung, die zu Ihrer Lebenssituation passt und Ihnen die Gewissheit gibt, dass Ihr Partner im Ernstfall wirklich abgesichert ist. Vereinbaren Sie ganz bequem einen Beratungstermin über unser praktisches Online-Formular.


FAQ – Häufige Fragen von unverheirateten Paaren

Kann ein Partner ohne Testament etwas erben?
Ja, der Verkauf von GmbH-Anteilen muss zwingend notariell beurkundet werden. Ohne notarielle Begleitung ist der Vertrag unwirksam.

Reicht ein handschriftliches Testament aus?
Das hängt von der Komplexität ab. Von der Vorbereitung bis zur finalen Übergabe sollten Sie in der Regel zwischen sechs und zwölf Monaten einplanen.

Welche Kosten entstehen beim Notar?
Die Kosten richten sich nach dem Vermögenswert, der geregelt wird, und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt. Ein notarielles Testament kann langfristig sogar Kosten sparen, weil kein Erbschein mehr erforderlich ist.


Die Inhalte dieses Blogbeitrags wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar. Bitte beachten Sie, dass rechtliche Sachverhalte immer vom individuellen Einzelfall abhängen und sich gesetzliche Regelungen ändern können. Wir übernehmen daher keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Informationen.